Schülerbeförderungskosten
Die Gemeinde Hiddenhausen ist als Schulträger der Olof-Palme-Gesamtschule (OPG) und der gemeindeeigenen Grundschulen grundsätzlich zur Übernahme der Schülerbeförderungskosten verpflichtet.
Grundschüler/innen erhalten ab einer Entfernung zwischen Wohnort und Grundschule von mehr als zwei Kilometern eine Jahresfahrkarte.
Gesamtschüler/innen der Sekundarstufe I erhalten ab 3,5 Kilometern, Gesamtschüler/innen der Sekundarstufe II erhalten ab 5 Kilometern eine Jahresfahrkarte.
Das Antragsformular bekommen Sie im Rathaus bei unserer Ansprechpartnerin oder in den Sekretariaten der Hiddenhauser Schulen.