Denkmalschutz
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Baudenkmals müssen Sie vor der Ausführung denkmalpflegerischer Renovierungsarbeiten einen Erlaubnisbescheid beantragen. Hierfür genügt ein formloser Antrag. Diesem ist ein detaillierter Kostenvoranschlag über die geplanten Renovierungsmaßnahmen beizufügen.
Was kostet der Erlaubnisbescheid?
Die Bearbeitung Ihres Antrags ist kostenlos.
Wichtig zu wissen:
Für Renovierungsmaßnahmen können Zuschüsse gewährt werden. Gerne stellen wir Ihnen darüber hinaus auch eine Bescheinigung über Ihre denkmalpflegerischen Aufwendungen für das Finanzamt aus.