Kinderreisepass
Beantragung eines Kinderreisepasses
Ein Kinderreisepass kann für jedes Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres direkt ausgestellt werden.
Seit dem 01.01.2021 beträgt die Gültigkeit ein Jahr.
Mitzubringende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- falls vorhanden: der bisherige Kinderreisepass
- ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel (ein Lichtbild in digitaler Form kann nicht verwendet werden)
- Einverständniserklärung (Einverständniserklärung) und Ausweiskopie des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten
- Gebühr: 13,00 € (Erstausstellung), 6,00 € (Verlängerung)
Die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter wird nicht benötigt:
- bei alleinigem Sorgerecht: Ein aktueller Nachweis des Sorgerechts ist erforderlich
- wenn die Sorgeberechtigten dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind und das Kind seinen alleinigen Wohnsitz bei einem Elternteil hat
Allgemeine Hinweise:
- persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (mit Ausweisdokument)
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist.
- Ab dem 10. Lebensjahr ist der Kinderreisepass eigenhändig vom Kind zu unterschreiben.