Kinderreisepass
Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Kinderreisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt. Er ist ein Jahr gültig.
Was kostet die Ausstellung?
- 13,00 € bei Erstausstellung
- 6,00 € bei Verlängerung
Bitte beachten Sie:
- Persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
- Persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich – mit Ausweisdokument!
- Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist
- Ab dem 10. Lebensjahr ist der Kinderreisepass eigenhändig vom Kind zu unterschreiben
Welche Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt?
- Geburtsurkunde
- Falls vorhanden: bisheriger Kinderreisepass
- Aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. Ein Lichtbild in digitaler Form kann nicht verwendet werden
- Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten
Wann wird die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter nicht benötigt?
- Bei alleinigem Sorgerecht: Ein aktueller Nachweis des Sorgerechts ist erforderlich
- Wenn die Sorgeberechtigten dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind und das Kind seinen alleinigen Wohnsitz bei einem Elternteil hat