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Kinder­reise­pass

Für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres wird der Kinderreisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt. Er ist ein Jahr gültig.

Was kostet die Ausstellung?

  • 13,00 € bei Erstausstellung
  • 6,00 € bei Verlängerung

Bitte beachten Sie:

  • Persönliches Erscheinen des Kindes ist erforderlich
  • Persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten ist erforderlich – mit Ausweisdokument!
  • Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn der Kinderreisepass noch gültig ist
  • Ab dem 10. Lebensjahr ist der Kinderreisepass eigenhändig vom Kind zu unterschreiben

Welche Unterlagen werden für die Ausstellung benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Falls vorhanden: bisheriger Kinderreisepass
  • Aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. Ein Lichtbild in digitaler Form kann nicht verwendet werden
  • Einverständniserklärung und Ausweiskopie des nicht erscheinenden Sorgeberechtigten

Wann wird die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigter nicht benötigt?

  • Bei alleinigem Sorgerecht: Ein aktueller Nachweis des Sorgerechts ist erforderlich
  • Wenn die Sorgeberechtigten dauerhaft getrennt leben oder geschieden sind und das Kind seinen alleinigen Wohnsitz bei einem Elternteil hat
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