Alles wichtige auf einen Blick.
Wie alle Gemeinden erhebt auch die Gemeinde Hiddenhausen Gewerbesteuer nach dem Gewerbesteuergesetz.
Steuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht und ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz – dem sogenannten Hebesatz – festgesetzt, der von der Gemeinde zu bestimmen ist.
Dieser Hebesatz beträgt in Hiddenhausen aktuell 435 %.
Sie möchten Ihre Gewerbesteuer per Lastschrift zahlen?
Das Formular für die Erteilung eines Lastschrift-Mandates finden Sie in unserem Formularpool.