Gewerbesteuern
Gewerbesteuer in Hiddenhausen
Die Erhebung der Gewerbesteuer steht nach dem Gewerbesteuergesetz den Gemeinden zu.
Gewerbesteuerpflichtig ist der Unternehmer oder die Unternehmerin eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt entscheidet über die Steuerpflicht und ermittelt den Gewerbesteuermessbetrag.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag.
Die Gewerbesteuer wird aufgrund des Steuermessbetrags mit einem Prozentsatz (Hebesatz) festgesetzt, der von der Gemeinde zu bestimmen ist.
Der Hebesatz in Hiddenhausen beträgt aktuell 435 %.
Das Formular für die Erteilung eines Lastschrift-Mandates (früher Einzugsermächtigung) finden Sie in unserem Formularpool (Formulare-online).