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GEWERBE ANMELDEN. UMMELDEN. ABMELDEN.
SO GEHT ES.

Als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, folgende Fälle dem Amt für Ordnung der Gemeinde Hiddenhausen anzuzeigen. Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen.

  • Sie beginnen den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in Hiddenhausen.
  • Sie wechseln den Gegenstand des Gewerbes oder dehnen ihn auf Waren oder Leistungen aus, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
  • Sie verlegen den Betrieb innerhalb der Gemeinde Hiddenhausen.
  • Sie verlegen den Betrieb in eine andere Gemeinde.
  • Sie geben den Betrieb gänzlich auf.

Bitte beachten Sie:

Die Gemeinde Hiddenhausen ist nur zuständig für die im Gemeindegebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Hiddenhausen, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich zum Beispiel in Bünde, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Stadt Bünde zuständig.

Was kostet eine Gewerbemeldung?

Kosten für An- und Ummeldungen*:

  1. Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind – zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, e.K.:  26,00 €
  2. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind – zum Beispiel GmbH, GmbH & Co.KG: 33,00 €
  3. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen = Gesellschafter zu Buchstabe b: 13,00 €
  4. Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €

Abmeldungen sind gebührenfrei.

Bitte beachten Sie:

Bei einer Personengesellschaft – GdBR, OHG, KG –muss jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in eine Gewerbeanzeige erstatten.

*Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)

Die wichtigsten Formulare


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