GEWERBE ANMELDEN. UMMELDEN. ABMELDEN.
SO GEHT ES.
Als Gewerbetreibende oder Gewerbetreibender sind Sie verpflichtet, folgende Fälle dem Amt für Ordnung der Gemeinde Hiddenhausen anzuzeigen. Gewerbeanzeigen können nicht formlos erfolgen.
- Sie beginnen den selbständigen Betrieb eines Gewerbes in Hiddenhausen.
- Sie wechseln den Gegenstand des Gewerbes oder dehnen ihn auf Waren oder Leistungen aus, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
- Sie verlegen den Betrieb innerhalb der Gemeinde Hiddenhausen.
- Sie verlegen den Betrieb in eine andere Gemeinde.
- Sie geben den Betrieb gänzlich auf.
Bitte beachten Sie:
Die Gemeinde Hiddenhausen ist nur zuständig für die im Gemeindegebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Hiddenhausen, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich zum Beispiel in Bünde, so ist in diesem Fall für die Annahme der Gewerbeanzeige die Stadt Bünde zuständig.
Was kostet eine Gewerbemeldung?
Kosten für An- und Ummeldungen*:
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind – zum Beispiel Einzelunternehmen, GbR, e.K.: 26,00 €
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind – zum Beispiel GmbH, GmbH & Co.KG: 33,00 €
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen = Gesellschafter zu Buchstabe b: 13,00 €
- Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €
Abmeldungen sind gebührenfrei.
Bitte beachten Sie:
Bei einer Personengesellschaft – GdBR, OHG, KG –muss jede/r persönlich haftende Gesellschafter/in eine Gewerbeanzeige erstatten.
*Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Satz 1 und § 14 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
Die wichtigsten Formulare
- Antrag auf Auskunft aus der Gewerbekarteikarte (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Geeignetheit eines Aufstellungsortes von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Absatz 3 Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c Absatz 1 Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33a Gewerbeordnung für gewerbsmäßige Schaustellungen von Personen (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbes gemäß § 34b Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung eines Pfandleih-Gewerbes gemäß § 34 Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Festsetzung einer Veranstaltung nach der Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Antrag auf Festsetzung eines Marktes (§ 69 Gewerbeordnung) (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewerbeOrdnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Erklärung zur Gewerbeanmeldung / Gewerbeabmeldung nach § 14 Gewerbeordnung (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Gewerbe-Abmeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent )
- Gewerbe-Anmeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent )
- Gewerbe-Ummeldung 1-fach mit Unterrichtung (Ausfüllassistent)
- Gewerbemeldung - Beiblatt (Ausfüllassistent - Mehrsprachig)
- Merkblatt - Antrag auf Messen (PDF-Dokument)