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GASTSTÄTTENKONZESSION

Sie möchten in Hiddenhausen eine Gaststätte, Schankwirtschaft oder einen Imbiss betreiben? Dann brauchen Sie hierfür eine Gaststättenkonzession.

Diese Gaststättenkonzession erhalten Sie im Amt für Ordnung. Bitte vereinbaren Sie vorab eine persönlichen Termin.

Was kostet eine Gaststättenkonzession?

Die Gebühren richten sich nach der Fläche der Gaststätte. Sie liegen zwischen 300,00 € und 3.000,00 €. Ein Beispiel zur Orientierung: Für eine Gaststätte mit einer Größe von 65 m2 beträgt die Gebühr 865,00 €.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie eine Konzession beantragen möchten, bringen Sie zum Termin bitte unbedingt folgende Unterlagen mit:

  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Bauplan
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Lehrgang bei der IHK gemäß § 4 Gaststätten-Gesetz
  • Gesundheitszeugnis
  • Pachtvertrag

Wichtig zu wissen:

Ihre Gaststätte dürfen Sie erst nach Erteilung der Gaststättenkonzession eröffnen.

Bei Übernahme einer bereits bestehenden Gaststätte kann eine vorläufige Erlaubnis erteilt werden. Diese ist allerdings befristet. Für die Erteilung der vorläufigen Erlaubnis ist es erforderlich, dass Sie ein Führungszeugnis, einen Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorlegen.

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