Sprungziele
Inhalt

BESTATTUNGEN UND FRIEDHÖFE

Bestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Hiddenhausen

Das Wichtigste zu Bestattungen auf den Friedhöfen in Hiddenhausen.

Zuständig für die Betreuung der gemeindeeigenen Friedhöfe, die Vergabe von Grabstellen und weitere Fragen im Zusammenhang mit Bestattungen ist das Amt für Umwelt der Gemeinde Hiddenhausen. Einzelheiten über die Regelungen, wie in Hiddenhausen Beisetzungen vorgenommen werden, finden Sie in der Friedhofssatzung. Die Kosten für Grabstellen und weitere Leistungen entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührensatzung sowie dem jeweils gültigen Gebührentarif.

In Hiddenhausen gibt es zahlreiche Möglichkeiten der Bestattung. Bitte überlegen Sie als Angehörige und Hinterbliebene genau, welche davon in Betracht kommt.

Eine persönliche Beratung ist hier empfehlenswert.

Orte der Ruhe - Friedhöfe in Hiddenhausen

Die Gemeinde Hiddenhausen unterhält insgesamt sieben Friedhöfe – in jedem Ortsteil mindestens einen.

Die größte Auswahl an Bestattungsmöglichkeiten bietet der Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck. Er ist auch flächengrößter Friedhof der Gemeinde. Neben den Wahlgräbern für Erd- und Urnenbestattungen befinden sich hier der Urnenhain und das Grabfeld der anonymen Bestattungen. Seit 2017 sind zudem Bestattungen in der Gemeinschaftsgrabanlage „Der Garten der Erinnerung“ möglich. Charakteristisch für diese ist eine ganzjährlich abwechslungsreiche gärtnerische Gestaltung.

Kleinster Friedhof der Gemeinde ist der Alte Friedhof in Schweicheln. Derzeit ruhen dort rund 30 Personen. Dieser Friedhof ist seit dem 01.01.2011 geschlossen, dort finden keine weiteren Bestattungen statt. Die Ruhefrist des zuletzt Beigesetzten endet im Jahr 2029.

Die meisten Verstorbenen, derzeit rund 1.300 Personen, haben ihre letzte Ruhe auf dem Friedhof Eilshausen gefunden. Eine besondere Oase der Ruhe ist der Bermbecker Friedhof, der versteckt in der „Bärenschlucht“ liegt.

Durch die Friedhofsgebühren wird die Durchführung der umfangreichen Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf den Friedhöfen sichergestellt. Die Pflege des Friedhofs liegt hierbei in den Händen des jeweiligen Friedhofsgärtners.

Welches Grab ist für Sie das Richtige?

 

Dieses Symbol weist auf Gräber hin, bei den eine Friedhofsgärtnerei die Pflege übernimmt.

Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.

Arten von Gräbern

Die Grabarten


Die Wahlgräber
Wahlgrab

Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Hiddenhausen gibt es Wahlgräber. Das bedeutet, dass die Friedhofsverwaltung Grabstätten zur Auswahl vorgibt.

Dort können Erd- oder Urnenbestattungen stattfinden. Nach einer Erdbestattung können auf jeder Grabstelle zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine Grabstätte verlängert werden.

Ein Nutzungsberechtigter kann nach Einwilligung der Friedhofsverwaltung ein Grabmal aufstellen. Die Grabstätten sind zu pflegen und so anzulegen, dass sie sich in die Umgebung einfügen.

Gebühren für Erdbestattungen:

Nutzungsgebühr für 30 Jahre:
(Erdbestattung)
  1.160,00 Euro
Bestattungsgebühr:    536,00 Euro
Nutzungsgebühr für 30 Jahre:
(Urnenbestattung)
  1.160,00 Euro
Bestattungsgebühr:   298,00 Euro
Verwaltungsgebühr zur Erteilung eines Grabmals:   74,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:   389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

Die Urnengräber

Urne Eilshausen (3)

Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Hiddenhausen gibt es Urnengräber. Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine Grabstätte verlängert werden.

Urnengräber können mit Grabsteinen sowie kleinen Platten bestückt werden. Diese müssen von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden. Die Grabstätten sind zu pflegen und so anzulegen, dass sie sich in die Umgebung einfügen.

Nach Ablauf der Ruhezeit kann eine Grabstätte verlängert werden.

Ein Nutzungsberechtigter kann nach Einwilligung der Friedhofsverwaltung ein Grabmal aufstellen. Die Grabstätten sind zu pflegen und so anzulegen, dass sie sich in die Umgebung einfügen.

Gebühren für Bestattung einer Urne:

Nutzungsgebühr für 30 Jahre:   828,00 Euro
Bestattungsgebühr Urnenbestattung:   298,00 Euro
Verwaltungsgebühr zur Erteilung eines Grabmals:   74,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:   389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

Der Garten der Erinnerung
auf dem Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck

20170623_100622


Der „Garten der Erinnerung“ ist ein stilvoll angelegter Garten auf dem Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck, der durch seine farbenfrohe und abwechslungsreiche Bepflanzung besticht. Hier können sowohl Erd- als auch Urnenbestattungen stattfinden. Alle Grabstätten sind in harmonischer Art und Weise miteinander verbunden, da es keine klaren Abgrenzungen wie bei klassischen Gräbern gibt.

Die Pflege des Gartens und der Gräber wird durch einen Friedhofsgärtner übernommen.

In der Mitte des Gartens gibt es eine etwa 40 m² große gepflasterte Fläche.

Mehrere Sitzgelegenheiten laden hier zum Verweilen ein. Es besteht die Möglichkeit, diesen kleinen Platz für Trauerfeiern oder Andachten zu nutzen.

Die Beisetzung in dem „Garten der Erinnerung“ eignet sich besonders für Verstorbene, dessen Angehörige sich durch eine große räumliche Distanz oder aus gesundheitlichen Gründen nicht um die Pflege der Grabstätte kümmern können. Es wird ihnen die Möglichkeit zur Blumenablage auf einer ausgewiesenen Fläche geboten.

Gebühren für Bestattungen in dem „Garten der Erinnerung“

Erdbestattung    
Nutzungsgebühr für 30 Jahre:   5.139,00 Euro
Bestattungsgebühr:   927,00 Euro
Urnenbestattung    
Nutzungsgebühr für 30 Jahre:   2.652,00 Euro
Bestattungsgebühr:   390,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:   389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):    153,00 Euro

Die Urnenstelen

Urnenstelenanlage in Hiddenhausen

Eine Urnenstele ist eine Steinsäule, an deren Fuß bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. An der Stele befindet sich eine Platte mit den Daten der/des Verstorbenen.

Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.

Die Stelengräber werden als Wahlgräber vergeben.

Dadurch können bis zu vier Angehörige an derselben Stele beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht einer jeden Grabstätte kann jederzeit verlängert werden.

Die Beisetzung in einer Urnenstele eignet sich besonders für Verstorbene, dessen Angehörige sich durch eine große räumliche Distanz oder aus gesundheitlichen Gründen nicht um die Pflege der Grabstätte kümmern können. Es wird ihnen die Möglichkeit zur Blumenablage geboten.

Gebühren für Bestattungen in einer Urnenstele:

Nutzungsgebühr für 30 Jahre:   1.657,00 Euro
Bestattungsgebühr:    298,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:    389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

 

Der Urnenhain
auf dem Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck

„Wenn ein Blatt vom Baum fällt, so bleibt doch die Erinnerung an einen wunderbaren Sommer.“

Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.

Der Urnenhain bietet die Möglichkeit, eine Urne im Schatten ausgewählter Bäume beizusetzen.

Denn nichts spiegelt den ewigen Kreislauf vom Werden, Wachsen und Vergehen mehr wieder wie der Baum des Lebens.

Eine Urne, bevorzugt aus Holz oder einem Naturfaserverbundstoff, wird im Wurzelwerk der Bäume verankert und die Grabstätte erhält einen Gedenkstein mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen.

Unter dem Baum dürfen keine Blumen und Grabschmuck niedergelegt werden.

Der Erwerb einer Urnenhaingrabstätte beschränkt sich nicht nur auf eine einzelne Grabstelle, es können auch mehrere Grabstellen erworben werden.

Gebühren für Bestattungen in einem Urnenhain:      
Nutzungsgebühr für 30 Jahre:    1.326,00 Euro
Bestattungsgebühr:   298,00 Euro
Gedenkstein:    635,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:    389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

 

 

Die Rasengrabfelder

Auf allen Friedhöfen der Gemeinde Hiddenhausen gibt es Rasengrabfelder.

Dort können Erd- und Urnenbestattungen stattfinden.

Rasengrabfelder werden mit einheitlichen Namensplatten versehen.

Das Aufstellen von Grabmälern ist nicht erlaubt.

Auf der Namensplatte kann ein kleines Gesteck, eine Kerze oder ähnliches abgelegt werden.

Zu beachten sind hier jedoch die Mähzeiten des Friedhofgärtners. Zu dieser Zeit soll jegliches Ablegen unterlassen bzw. vorhandener Schmuck entfernt werden.

Die Rasengrabfelder werden nur der Reihe nach vergeben.

Wenn Ehepartner nebeneinander beerdigt werden möchten, ist dies bei dieser Grabart nicht möglich.

Die Beisetzung in einem Rasengrabfeld eignet sich besonders für Verstorbene, dessen Angehörige sich durch eine große räumliche Distanz oder aus gesundheitlichen Gründen nicht um die Pflege der Grabstätte kümmern können.

 

Gebühren für Bestattungen in einem Rasengrabfeld:
Nutzungsgebühr für 30 Jahre bei Erdbestattungen:   1.657,00 Euro
Nutzungsgebühr für 30 Jahre bei Urnenbestattungen:   1.326,00 Euro
Bestattungsgebühr Erdbestattung:   536,00 Euro
Bestattungsgebühr Urnenbestattung:   298,00 Euro
Grabplatte Erdbestattungen:   696,00 Euro
Grabplatte Urnenbestattungen:   612,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:   389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

 

 

Die anonyme Bestattung
auf dem Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.

Eine anonyme Bestattung ist lediglich auf dem Hauptfriedhof Schweicheln-Bermbeck möglich.

Es handelt sich dabei um ein Rasenfeld ohne Grabplatte.

Anonyme Bestattungen werden sowohl als Erd- als auch für Urnenbestattung durchgeführt.

Die Beisetzung in einer anonymen Grabstätte eignet sich besonders für Verstorbene, dessen Angehörige sich durch eine große räumliche Distanz oder aus gesundheitlichen Gründen nicht um die Pflege der Grabstätte kümmern können.

Gebühren für Bestattungen in einem anonymen Grab:
Nutzungsgebühr für 30 Jahre bei Erdbestattung:   1.657,00 Euro
Nutzungsgebühr für 30 Jahre bei Urnenbestattung:   1.326,00 Euro
Bestattungsgebühr Erdbestattungen:   536,00 Euro
Bestattungsgebühr Urnenbestattung:   298,00 Euro
evtl. Benutzung der Friedhofskapelle bzw. Kirche:   389,00 Euro
evtl. Benutzung der Leichenkammer (für 3 Tage):   153,00 Euro

 

Leichenkammern und Kapellen

In jedem Ortsteil der Gemeinde Hiddenhausen können Trauerfeiern in Kirchen oder Kapellen abgehalten werden. Die Kirchen werden durch die Kirchengemeinden geführt, die Kapellen gehören zu den kommunalen Einrichtungen.

Die Leichenkammern dienen der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung – möglich ist hier eine Dauer von bis zu zehn Tagen. Leichenkammern sind in Lippinghausen, Sundern, Hiddenhausen, Schweicheln, Bermbeck, Eilshausen und Oetinghausen verfügbar.

Kostenübersicht

Die Kosten für Bestattungen sowie die Nutzung der Leichenkammern und Kapellen entnehmen Sie bitte den folgenden Übersichten.

Erdbestattung


    Wahlgrab   Garten der
Erinnerung
  Rasen-
grabfeld
  Anonyme
Erdbestattung
       
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
 
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
Nutzungs­gebühr   1.160,00 €   5.139,00 €   1.657,00 €   1.657,00 €
Bestattungsgebühr   536,00 €   927,00 €   536,00 €   536,00 €
Verwaltungsgebühren                
- Grabmal    74,00 €   -   -   -
- Installation Grabplatte   -   -    696,00 €   -
Kosten der Grabstelle inkl. Bestattungs­gebühr    1.770,00 €   6.066,00 €   2.889,00 €   2.193,00 €
Kosten / 30 Jahre   59,00 €   202,20 €   96,30 €   73,10 €
                 

 

Urnenbestattung (Euro)

  Wahl­grab Urnen­grab Garten
der
Erinnerung
Urnen­­-
stelen­­grab
Rasen­-
grab­feld
Urnen­­hain Anonyme
Bestattung
     
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
 
Dieses Symbol weist auf Gräber hin, deren Pflege durch die Friedhofsgärtner übernommen wird.
Nutzungs­gebühr 1.160,00 828,00 2.652,00  1.657,00 1.326,00  1.657,00 1.326,00
Bestattungs­gebühr 298,00 298,00 390,00 298,00 298,00 298,00 298,00
Verw.-gebühren              
Grabmal  74,00 74,00 - - - - -
Inst. Grabplatte - - - -  612,00 - -
Inst. Gedenkstein - - - - -  635,00 -
Kosten der Grabstelle inkl. Bestatt­ungs­gebühr 1.532,00 1.200,00 3.042,00 1.955,00 2.236,00 2.590,00 1.624,00
Kosten /
30 Jahre
51,07
40,00 101,40 65,17 74,53 86,33
54,13
               

 

 

Leichenkammern und Kapellen

  Eils­hausen Oeting­hausen Lipping­hausen Hidden­hausen Schw.-Berm­beck Sundern
Kirche /
Kapelle
389,00 € 389,00 € 389,00 € 389,00 € 389,00 € 389,00 €
Leichen-
kammer / Tag
51,00 € 51,00 € 51,00 € 51,00 € 51,00 € 51,00 €

Was ist bei einem Todesfall zu beachten?


Todesfall in der Wohnung

  • Verständigen Sie den Hausarzt oder Notarzt
  • Lassen Sie sich eine Todesbescheinigung und einen Leichenschauschein durch den Arzt ausstellen

Todesfall im Krankenhaus / Heim

  • Sprechen Sie mit der Verwaltung des Krankenhauses / Heims

Bestatteungsinstitut auswählen

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Bestattungsinstitut
  • Regeln Sie die Überführung der/des Verstorbenen

Bei dem Termin im Bestattungsinstitut sollten Sie folgendes bedenken

  • Wer beantragt die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt. Zuständig ist das Standesamt der Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der Todesfall eingetreten ist
  • Welche Bestattungsform und Grabart wünschen Sie sich.
  • Wie soll der Sarg und die Ausstattung aussehen
  • Wann soll die Trauerfeier und Beerdigung stattfinden?
  • In welchem Rahmen soll die Trauerfeier und die Beerdigung stattfinden?
  • Soll eine Traueranzeige in der Zeitung erscheinen?
  • Wie soll der Trauerbrief formuliert werden und wer soll einen Trauerbrief bekommen (Adressen)?
  • Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Geistlichen oder Trauerredner. In beiden Fällen müssen Sie Informationen für die Trauerrede über die verstorbene Person bereitstellen
  • Wo soll das Trauermahl stattfinden? Vergessen Sie nicht, rechtzeitig zu reservieren.


Worauf müssen Sie in der Zeit nach der Beisetzung achten?

  • Abrechnung mit Versicherungen und Sterbe-/Krankenkasse
  • Dem Postrentendienst den Tod des Rentenempfängers melden
  • Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
  • Wenn Sie einen Anspruch auf Hinterbliebenrente (Witwen, Waisen) haben, müssen Sie diesen Anspruch geltend machen
  • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherung beantragen
  • Dem Arbeitgeber über den Sterbefall berichten
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (Notar kontaktieren)
  • Ggfls. Wohnung kündigen, Gewerbe abmelden
  • Gas, Wasser und Heizung abstellen und Verträge kündigen
  • Zeitung und Telefon abbestellen, Mitgliedschaften und Abonnements beenden
  • Auto und KFZ-Versicherung abmelden
  • Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern, Terminzahlungen prüfen
  • Klärung von Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte, Verpflichtungen/ Ansprüche gegenüber Dritten, ggfls. durch Rechtsanwalt/ Notar

Häufig gestellte Fragen

Wer ist der oder die Nutzungsberechtigte einer Grabstätte?
Der oder die Nutzungsberechtigte ist diejenige Person, die im Zuge einer Bestattung das Nutzungsrecht an einer Grabstätte durch Entrichtung der festgesetzten Gebühr und einer Unterschrift erworben hat oder verlängert hat. Der Inhaber bzw. die Inhaberin des Nutzungsrechts hat das alleinige Bestimmungsrecht darüber, welche Personen auf der Grabstätte beigesetzt werden.

Auf wie viele Jahre erstreckt sich die Ruhezeit?
Die Ruhezeit beträgt 30 Jahre.

Verlängert sich die Ruhezeit bei einer weiteren Belegung?
Ja. Wird eine weitere Person auf einer vorhandenen Grabstätte beigesetzt, muss auch die oder der zuletzt Beigesetzte 30 Jahre ruhen. Aus diesem Grund muss bei Beisetzung einer weiteren Person die Nutzungszeit um die Differenz zur bisherigen Restruhezeit verlängert werden.

Kann eine Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit „zurückgegeben“ werden?
Ja. Wenn die Grabpflege aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht mehr möglich ist, kann die Grabstätte vor Ablauf der Ruhezeit zurückgegeben werden. Dafür ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Grabstätte ist dann vollständig abzuräumen. Für die restliche Ruhezeit wird eine Grabpflegepauschale fällig.

Wie lange kann eine Grabstätte nach Ende der Ruhezeit wieder verlängert werden?
Die Dauer der Verlängerung ist beliebig.

Was muss bei Rückgabe der Grabstätte beachtet werden?
Die Grabstätte muss vollständig abgeräumt werden. Dies beinhaltet auch das Entfernen der Einfassungskanten, die nicht an Nachbargräber angrenzen, das Entfernen des Grabmals einschließlich Fundament – sofern vorhanden –, das Entfernen der Bepflanzung und das Umgraben der Grabstelle, damit der Friedhofsgärtner die Grabstelle mit Rasen einsähen kann.

Wieviele Personen dürfen auf einer Grabstätte für Erdbestattungen beigesetzt werden?
In einer Grabstelle kann ein Sarg beigesetzt werden. Auf diesem Sarg können später bis zu zwei Urnen bestattet werden.

Darf eine Grabstätte mit einer Grabplatte komplett abgedeckt werden?
Eine vollständige Abdeckung mit Grabplatten ist nur bei Reihengräbern für Urnenbestattungen möglich. Bei Wahlgräbern für Erdbestattungen darf nicht mehr als ein Drittel mit Steinen oder Grabplatten abgedeckt werden.

Muss die Aufstellung eines Grabsteins genehmigt werden?
Ja. Ein Grabstein muss durch die Inhaberin oder den Inhaber des Nutzungsrechts bei der Friedhofsverwaltung beantragt werden.

Darf eine Urne auch zuhause aufbewahrt werden?
Nein. Eine Urne darf in Deutschland nicht zuhause aufbewahrt werden.

Muss eine Kapelle oder Kirche genutzt werden?
Nein. Es ist nicht erforderlich, eine Kirche oder Kapelle zu nutzen.

Kann ein Verstorbener ohne Konfession von der Kirche aus beerdigt werden?
Für den Fall, dass der Verstorbene keiner Kirche angehört, kann eine Friedhofskapelle genutzt werden.

Wie ist die Vorgehensweise bei Neuerwerb eines Wahlgrabs für Erdbestattungen?
Die Friedhofsverwaltung macht Vorschläge für verschiedene Grabstätten. Daraufhin begeht das Bestattungsunternehmen gemeinsam mit den Angehörigen die Friedhöfe und sucht die Grabstätte aus. Dabei wird versucht, auf Wünsche der Angehörigen Rücksicht zu nehmen.

Können auch Personen aus anderen Städten auf den Hiddenhauser Friedhöfen bestattet werden?
Ja. Personen von außerhalb können auf den Friedhöfen der Gemeinde Hiddenhausen bestattet werden.

nach oben zurück