Führungszeugnisse
Führungszeugnis beantragen
Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Antragstellung kann persönlich im Bürgerbüro oder online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) erfolgen.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausweisdokument zum Beispiel Personalausweis
- Gebühr: 13,00 €
- Sollte das Führungszeugnis bei einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgelegt werden, wird zusätzlich der Ansprechpartner und die Anschrift der Stelle für die Zusendung benötigt.
Beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich:
- ein schriftlicher Nachweis, der bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Allgemeine Hinweise:
- Bearbeitungszeit: in der Regel 1 - 3 Wochen
- Ausstellungsort: Bundesamt für Justiz in Bonn
- Bei Minderjährigen ist auch ein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt.
Rechtsgrundlage
• Bundeszentralregistergesetz