Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis kann jede Person beantragen, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Antragstellung ist persönlich im Bürgerbüro möglich oder online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) Rechtsgrundlage ist das Bundeszentralregistergesetz.
Die Gebühr für die Ausstellung beträgt 13,00 €.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument - zum Beispiel Personalausweis
- Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde oder Körperschaft des öffentlichen Rechts vorgelegt werden, zusätzlich Ansprechperson und Anschrift der Stelle für die Zusendung
- Beim erweiterten Führungszeugnis zusätzlich schriftlicher Nachweis, der bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30 a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.
Wichtig zu wissen:
- Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel ein bis drei Wochen
- Ausstellungsort ist das Bundesamt für Justiz in Bonn
- Bei Minderjährigen ist auch ein gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt