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ENERGIEFALLEN ERKENNEN.
ENERGIE SPAREN.

Auch heute noch fehlen oftmals Informationen über den energetischen Standard von Wohnungen und Häusern. Der Energieausweis ändert das.

Energieausweis

Hierbei können Eigentümerinnen und Eigentümer bestehender Gebäude zwischen einem „Bedarfsausweis“ und einem „Verbrauchsausweis“ wählen. Für unsanierte ältere Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten besteht diese Wahlfreiheit noch für eine Übergangsfrist. Bei einem Neubau und bei größeren baulichen Änderungen ist grundsätzlich nur noch der Bedarfsausweis zulässig.

Wie funktionieren die Energieausweise?

Im Bedarfsausweis sind wichtige Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes zusammengestellt. Aus den verschiedenen Daten werden Energiekennwerte ermittelt, die die energetische Güteklasse eines Hauses dokumentieren.

Beim Verbrauchsausweis erfolgt die Einordnung des Gebäudes mit Hilfe eines Energieverbrauchkennwertes, der aus dem Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren für die Beheizung und wahlweise auch für die Warmwasserbereitung ermittelt wird. Hierbei finden auch Klima, Witterung und mögliche Leerstände rechnerische Berücksichtigung.

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.schorn­steinfeger-owl.de/­energiepass/