Hundesteuer
(An- und Abmeldung von Hunden)
Sobald Sie einen Hund im Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Versteuerung anmelden.
Steuerpflichtig ist der oder die Hundehalter/in.
Bei der Anmeldung des Tieres teilen Sie uns bitte die Rasse und den Tag, seit dem Sie den Hund in der Gemeinde halten, mit.
Nähere Informationen zur Steuerpflicht finden Sie in unserer Hundesteuersatzung.
Kosten:
Die Hundesteuer beträgt pro Jahr:
- 48,00 Euro wenn Sie nur einen Hund halten,
- 60,00 Euro pro Hund wenn Sie zwei Hunde halten,
- 72,00 Euro pro Hund sofern Sie drei oder mehr Hunde halten.
Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Störmer.
Wenn Sie uns für die Zahlung der Hundesteuer ein Lastschrift-Mandat (früher Einzugsermächtigung) wollen, finden Sie den Vordruck in unserem Formularpool (Formulare online).
Formulare:
Sie brauchen keine Unterlagen mitzubringen; die Anmeldung kann direkt im Bürgerbüro vorgenommen werden.
Sie erhalten dort auch die Hundesteuermarke.