Melderegisterauskunft
Das Bürgerbüro darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dabei wird unterschieden zwischen einer einfachen Melderegisterauskunft und einer erweiterten Melderegisterauskunft.
Einfache Melderegisterauskunft:
- Die gesuchte Person muss aufgrund der mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden können.
- Sie müssen erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet werden.
- Folgende Informationen können Sie erhalten: Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschrift und sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
- Gebühr: 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft:
- Die gesuchte Person muss aufgrund der mitgeteilten Angaben eindeutig festgestellt werden können.
- Ein berechtigtes Interesse muss glaubhaft gemacht werden.
- Sie müssen erklären, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwendet werden.
- Folgende Informationen können Sie erhalten: frühere Namen, Geburtsdatum und –ort, Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Vor- und Familienname sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und -ort.
- Gebühr: 15,00 €
Allgemeine Hinweise:
- Sie können die Melderegisteranfrage mündlich im Bürgerbüro stellen oder schriftlich. Bei schriftlichen Anfragen fügen Sie bitte die Gebühr als Verrechnungsscheck bei.
- Sie können die Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen der Melderegisterauskunft verhindern, wenn Sie eine Auskunftssperre (Auskunftssperre) beantragen.
Rechtsgrundlage:
Bundesmeldegesetz