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Hundesteuer

Alles zur An - und Abmeldung Ihres Hundes

Sobald Sie im Gebiet der Gemeinde Hiddenhausen einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen zur Versteuerung anmelden. Steuerpflichtig ist die Hundehalterin oder der Hundehalter. Bei der Anmeldung teilen Sie uns bitte die Rasse des Tieres mit sowie den Tag, seit dem Sie den Hund in der Gemeinde halten. Nähere Infos zur Steuerpflicht finden Sie in der  Hundesteuer­satzung.

Wie hoch ist die Hundesteuer pro Jahr?

  • 48,00 €, wenn Sie einen Hund halten
  • 60,00 pro Hund, wenn Sie zwei Hunde halten
  • 72,00 pro Hund, wenn Sie drei oder mehr Hunde halten

Den Vordruck für die Zahlung per Lastschrift-Mandat – früher Einzugsermächtigung – finden Sie in unserem Formularpool Formulare online. Bei Fragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Störmer im Amt für Ordnung.

Wo wird die Anmeldung vorgenommen?

Die Anmeldung erfolgt direkt im Bürgerbüro, dort bekommen Sie auch die Hundesteuermarke.

Im Bürgerbüro können Sie Ihren Hund auch abmelden.


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