Gewerbezentralregisterauszug
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis“. Die Antragstellung kann persönlich im Bürgerbüro oder online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) erfolgen.
Mitzubringende Unterlagen:
Gewerbezentralregisterauszug über eine Einzelperson:
- Ausweisdokument zum Beispiel Personalausweis
- Gebühr: 13,00 €
- Voraussetzung: der Hauptwohnsitz ist in Hiddenhausen
Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma (juristische Person):
- Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten
- die Handelsregisternummer und das gültige Registergericht
- Gebühr: 13,00 €
- Voraussetzung: der Hauptgeschäftssitz ist in Hiddenhausen
Allgemeine Hinweise:
- Bearbeitungszeit: in der Regel 1 bis 2 Wochen
- Ausstellungsort: Bundesamt für Justiz in Bonn
Rechtsgrundlage
- Gewerbeordnung