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ALLES WICHTIGE AUF EINEN BLICK.

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister GZR ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis“.

Die Antragstellung kann persönlich im Bürgerbüro oder online auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de) erfolgen. Rechtsgrundlage ist die Gewerbeordnung.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Für einen Gewerbezentralregisterauszug über eine Einzelperson: ein Ausweisdokument – zum Beispiel ein Personalausweis. Die Gebühr beträgt 13,00 €. Voraussetzung: Der Hauptwohnsitz befindet sich in Hiddenhausen.

Für einen Gewerbezentralregisterauszug über eine Firma = juristische Person: ein Ausweisdokument des Vertretungsberechtigten, die Handelsregisternummer und das gültige Registergericht. Die Gebühr beträgt 13,00 €. Voraussetzung: der Hauptgeschäftssitz ist in Hiddenhausen.

Wichtig zu wissen:

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 1 bis 2 Wochen. Ausstellungsort ist das Bundesamt für Justiz in Bonn.


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