UNTERSUCHUNGSBERECHTIGUNGSSCHEINEUntersuchungs
Wenn Sie nicht volljährig sind und eine Berufsausbildung beginnen, benötigen Sie für die Untersuchung beim Arzt einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro.
Mitzubringende Unterlagen:
- Ausweisdokument zum Beispiel Personalausweis
Allgemeine Hinweise
- Persönliches Erscheinen erforderlich. Da Sie noch nicht volljährig sind, kann auch Ihr gesetzlicher Vertreter kommen.
- Der Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.