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ANMELDUNG EINES WOHNSITZES

Sie haben sich für Hiddenhausen als Ihren neuen Wohnsitz entschieden?
Dann
herzlich willkommen in unserer Gemeinde.

Wenn Sie eine neue Wohnung in Hiddenhausen bezogen haben, müssen Sie sich anmelden. Hierfür haben Sie zwei Wochen Zeit. Eine Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich. Eine Anmeldung im voraus ist nicht möglich. Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz.

Sind Sie von innerhalb des Kreis Herford zugezogen, kann bei dieser Gelegenheit auch eine Adressänderung im Fahrzeugschein vorgenommen werden.

Wichtig: Die Anmeldung ist für Sie gebührenfrei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

  • alle Ausweisdokumente. Zum Beispiel Personalausweis, Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung (Formular)
  • Fahrzeugschein.
    Voraussetzung: Zuzug innerhalb des Kreises Herford und es gibt noch keinen Adressaufkleber auf dem Fahrzeugschein.
    Gebühr für Adressänderung im Fahrzeugschein: 11,60 €

Bei Ehepaaren, Lebenspartnerschaften und Eltern mit minderjährigen Kindern:

  • Wenn alle zuziehende Personen von der gleichen (Alt)Adresse zuziehen ist es ausreichend, wenn eine Person zur Anmeldung erscheint. Bitte denken Sie aber daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
  • Bei Minderjährigen: Wenn kein Ausweisdokument vorhanden ist, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit.


Besonderheit bei Kindern unter 16 Jahren:

Eine Einwilligungserklärung (Formular) ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben:

  • wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigen aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder
  • wenn eine Haupt- und Nebenwohnung eingetragen werden soll oder
  • wenn die Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt

Allgemeine Hinweise

  • Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einverständnis der Sorgeberechtigten anmelden.
  • Sollten Sie nicht persönlich zum Termin kommen können, können der von Ihnen unterschriebene Meldeschein (Meldeschein) und die mitzubringenden Unterlagen auch durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht) vorgelegt werden. Das gilt jedoch nicht bei einem Zuzug aus dem Ausland.
  • Für Personen die unter Betreuung stehen, liegt die Anmeldepflicht bei der Person, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
  • Zeitgleich mit Ihrer Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten für bestimmte Datenübermittlungen (Widerspruch) sperren zu lassen.


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