Sprungziele
Inhalt

ABMELDUNG EINES WOHNSITZES IN HIDDENHAUSEN

Sie wollen oder müssen Hiddenhausen verlassen? Das ist schade.


Wichtig zu wissen:

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie Deutschland verlassen oder aus einer Nebenwohnung ausziehen. Für alle anderen Umzüge innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Rechtsgrundlage ist das Bundesmeldegesetz.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zur Abmeldung ein Ausweisdokument mit. Zum Beispiel einen Reisepass.

Bitte beachten Sie:

  • Eine Nebenwohnung können Sie am Hauptwohnsitz oder auch am Nebenwohnsitz abmelden.
  • Die Abmeldung ins Ausland ist innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen. Der früheste Termin für die Abmeldung ist eine Woche vor dem Auszug.
  • Eine Abmeldung ins Ausland ist dann erforderlich, wenn Sie Ihre Wohnung endgültig verlassen oder voraussichtlich länger als ein Jahr abwesend sind.
  • Sie können sich auch schriftlich abmelden. Bitte fügen Sie in diesem Fall eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes bei.
nach oben zurück