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DER SICHERHEITSCHECK GEGEN BRANDGEFAHREN.

Brandschutz

Mehr Sicherheit durch die Brandverhütungsvorschau:

Ziel der Brandverhütungsschau ist es, brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen an einem Gebäude festzustellen. Durch die Anordnung von Maßnahmen soll der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Diese Maßnahmen sollen im Brandfall oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten sicherstellen.

Wo wird die Brandverhütungsschau durchgeführt und was wird geprüft?

Durchgeführt werden Brandverhütungsschauen bei Gebäuden, die in erhöhtem Maße brand- und explosionsgefährdet sind oder bei denen im Brandfall eine große Anzahl von Personen oder Sachwerte gefährdet sind. Grundlage ist § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015.

Die Brandverhütungsschau stellt fest, ob

  • der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
  • die Voraussetzung für eine Selbstrettung der gefährdeten Personen gegeben ist
  • die Menschenrettung durch die Feuerwehr möglich ist
  • die wirksame Brandbekämpfung möglich ist
  • die Löschwasser- und Löschmittelversorgung gesichert sind
  • ausreichende Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten für die Feuerwehr bestehen

Je nach Gefährdungsgrad werden die Gebäude wiederkehrend in Abständen von höchstens 6 Jahren überprüft.

Die Durchführung einer Brandverhütungsschau ist gebührenpflichtig.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt nach der hierfür gültigen Satzung der Gemeinde Hiddenhausen. Der Termin der Brandverhütungsschau wird dem Gebäudeeigentümer oder Betreiber schriftlich mitgeteilt.

Weitere Informationen zum Thema "Brand­schutz" finden Sie auf den Seiten der Hidden­hauser Feuer­wehr.

Unter dem nach­stehenden Link finden Sie die Anschluss­bedingungen von nicht­öffent­licher Brand­melde­anlagen an die Übertragungs­anlage der Feuer­wehr Hidden­hausen

Mehr Sicherheit durch die Brandverhütungsvorschau:

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