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Hinter­bliebenen­rente

Witwenrente

Verstirbt eine rentenversicherte Person, so steht den Hinterbliebenen eine Rente zu, sofern die Wartezeit erfüllt ist. Rentenberechtigt sind die Witwe oder der Witwer.

Wichtig zu wissen:

Für Hinterbliebenenrenten gilt: Sie müssen beantragt werden. Die Erfüllung der Leistungsvoraussetzung allein reicht nicht aus, um die jeweilige Leistung zu bewilligen und zu zahlen. Antragsberechtigt ist jede oder jeder Versicherte oder Berechtigte, sofern sie oder er das 15. Lebensjahr vollendet hat. Auch der gesetzliche Vertreter oder ein Bevollmächtigter kann den Rentenantrag stellen.

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Original-Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunde (Familienbuch)
  • Versicherungsunterlagen oder ggf. Rentenbescheid der oder des Verstorbenen. Falls sie oder er Beamter / Beamtin war das "Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen Dienstzeiten"
  • Bankverbindung
  • Versicherungsnummer der oder des Verstorbenen und des Antragstellenden
  • Name und Anschrift der Krankenkasse der oder des Verstorbenen und des Antragstellenden
  • Angaben darüber, von welcher Stelle und unter welchem Aktenzeichen der Antragstellende Einkommen bezieht
  • Angaben darüber, ob und wann eine Vorschusszahlung (Sterbevierteljahr) beim Postrentendienstzentrum beantragt wurde
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