Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen von uns beglaubigt werden, wenn:
- das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
- die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.
Mitzubringende Unterlagen:
- Originaldokument
- die benötigte Anzahl der Kopien des Originaldokumentes
- Gebühr: 4,55€ (Beglaubigung), 2,60€ (Unterschrift), 0,70€ (Fotokopie)
(bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)
Allgemeine Hinweise:
Bei Beglaubigungen von Unterschriften ist zu beachten, dass die Unterschrift im Bürgerbüro geleistet wird.
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
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- Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
- Führerscheine und Nationalpässe
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstaatliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz NRW