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Kopien oder Abschriften von Schriftstücken dürfen von uns beglaubigt werden, wenn:

  • das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder
  • die beglaubigte Kopie bei einer Behörde vorgelegt werden muss.


Mitzubringende Unterlagen:

  • Originaldokument
  • die benötigte Anzahl der Kopien des Originaldokumentes
  • Gebühr: 4,55€ (Beglaubigung), 2,60€ (Unterschrift), 0,70€ (Fotokopie)
    (bei mehrfachen Beglaubigungen derselben Vorlage ermäßigt sich die Gebühr ab der zweiten Beglaubigung um 50 %)


Allgemeine Hinweise:

Bei Beglaubigungen von Unterschriften ist zu beachten, dass die Unterschrift im Bürgerbüro geleistet wird.

Nicht beglaubigt werden unter anderem:

    • Personenstandsurkunden - diese sind beim zuständigen Standesamt anzufordern
    • Führerscheine und Nationalpässe
    • Abschriften aus amtlichen Registern
    • Testamente
    • Unterlagen für Banken, Kreditangelegenheiten, Bürgschaften, Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
    • Gerichtsurteile
    • Vereins- und Handelsregisterauszüge
    • eidesstaatliche Versicherungen
    • Generalvollmachten
    • Betreuungsverfügungen oder Vorsorgevollmachten



Rechtsgrundlage:

Verwaltungsverfahrensgesetz NRW

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