BAUMSCHUTZ
(Fällen von Bäumen)
Wenn Sie in Hiddenhausen einen Baum fällen wollen, müssen wir vorher prüfen, ob der Baum durch unsere Baumschutzsatzung geschützt ist.
Aus verschiedenen Gründen
- Krankheit des Baumes,
- Beseitigung wegen einer Baumaßnahme etc.
kann Ihnen eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung erteilt werden, die Ihnen die Fällung des Baumes gestattet.
Nach Eingang Ihres Antrages schauen wir uns den Baum vor Ort an, um eventuelle Baumschäden oder -krankheiten zu überprüfen.
Danach entscheiden wir über Ihren Antrag. Sie erhalten über unsere Entscheidung dann einen schriftlichen Bescheid.
Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Gebühren an.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung.
- Dem Antrag beizufügen ist ggf. ein Lageplan
Antragsformulare auf Befreiung von der Baumschutzsatzung, sowie Textformulare der Baumschutzsatzung sind im Bürgerbüro oder in unserem Formularpool erhältlich.