BAUMSCHUTZ
DAS MÜSSEN SIE VOR DEM FÄLLEN EINES BAUMES BEACHTEN.
Sie möchten in Hiddenhausen einen Baum fällen? Dann müssen Sie in jedem Fall vorher einen Antrag stellen.
Viele Bäume in Hiddenhausen sind durch die Baumschutzsatzung geschützt. Wir müssen deshalb vorab prüfen, ob der Baum, um den es geht, dazugehört. Auch in diesem Fall kann aber aus dringenden Gründen – zum Beispiel Krankheit des Baumes oder Notwendigkeit der Beseitigung wegen einer Baumaßnahme – eine Ausnahme von der Baumschutzsatzung erteilt werden, die Ihnen die Fällung des Baumes gestattet.
Wie ist das Vorgehen?
Nach Eingang Ihres Antrags schauen wir uns den Baum vor Ort an, um ihn auf eventuelle Baumschäden oder -krankheiten zu überprüfen. Danach wird über Ihren Antrag entschieden. Über die Entscheidung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Übrigens: Für die Bearbeitung des Antrags fallen keine Gebühren an.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:
- Einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Befreiung von der Baumschutzsatzung.
- Dem Antrag beizufügen ist ggf. ein Lageplan