Satzung der Gemeinde
Hiddenhausen über den Ersatz des Verdienstausfalls für die ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die als Selbständige beruflich tätig
sind
Gem. § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) –SGV NW 2023 i.V. m. § 12 Abs. 3
des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GV NW S. 122) hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen
in seiner Sitzung am 27.06.2001 folgende Satzung beschlossen:
§
1
Den ehrenamtlichen
Angehörigen der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hidden-hausen wird, sofern
sie beruflich selbständig sind, ein Regelstundensatz in Höhe von 30,00 DM (ab
01.12.2002 = 15 €) pro Stunde gezahlt. Auf Antrag wird eine Verdienstausfallentschädigung
in Höhe von höchsten 50,00 DM (ab 01.12.2002 = 25 €) pro Stunde für höchstens
10 Stunden pro Tag gewährt.
Für die erste zu
entschädigende 1 Stunde wird der volle Stundensatz der Verdienstausfallentschädigung
auch dann gezahlt, wenn die zeitliche Inanspruchnahme unter 60 Minuten liegt.
Bei darüber hinausgehenden Einsatzzeiten werden diese für die Berechnung der
Verdienstausfallentschädigung auf ½ Stunde aufgerundet.
§
2
Diese Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung (09.07.2001) in Kraft.