Satzung der Gemeinde Hiddenhausen über den Ersatz des Verdienstausfalls für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, die als Selbständige beruflich tätig sind

 

Gem. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) –SGV NW 2023 i.V. m. § 12 Abs. 3 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.02.1998 (GV NW S. 122) hat der Rat der Gemeinde Hiddenhausen in seiner Sitzung am 27.06.2001 folgende Satzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Den ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Hidden-hausen wird, sofern sie beruflich selbständig sind, ein Regelstundensatz in Höhe von 30,00 DM (ab 01.12.2002 = 15 €) pro Stunde gezahlt. Auf Antrag wird eine Verdienstausfallentschädigung in Höhe von höchsten 50,00 DM (ab 01.12.2002 = 25 €) pro Stunde für höchstens 10 Stunden pro Tag gewährt.

 

Für die erste zu entschädigende 1 Stunde wird der volle Stundensatz der Verdienstausfallentschädigung auch dann gezahlt, wenn die zeitliche Inanspruchnahme unter 60 Minuten liegt. Bei darüber hinausgehenden Einsatzzeiten werden diese für die Berechnung der Verdienstausfallentschädigung auf ½ Stunde aufgerundet.

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung (09.07.2001) in Kraft.