-Der
Bürgermeister-
Bebauungsplan
Nr. Sc 12 Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Mellies-Straße zwischen Lippinghauser
Straße und Feldstraße: Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.
1 des Baugesetzbuches
I. Die
Gemeinde Hiddenhausen hat am 28.05.2001 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108), den Bebauungsplan
Nr. Sc 12 Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Mellies-Straße zwischen Lippinghauser
Straße und Feldstraße aufzustellen.
Das
Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
A. Im
Norden:
Beginnend an dem südwestlichen Grenzpunkt des Grundstücks Herrendienstweg 70
(Gemarkung Schweicheln-Bermbeck Flur 10 Flurstück 172/61), von dort in östliche Richtung
entlang der südlichen Grenze des vorgenannten Grundstückes bis zur westlichen Grenze der
Feldstraße.
B. Im Osten:
Ausgehend von
dem unter Buchst. A genannten Endpunkt in südliche Richtung entlang der westlichen Grenze
der Feldstraße und in gerader Verlängerung dieser westlichen Grenze die Feldstraße
überquerend bis zur südlichen Grenze der Gemeindestraße Lange Brede.
C. Im Süden:
Ausgehend von
dem unter Buchst. B genannten Endpunkt in westliche Richtung entlang der südlichen Grenze
der Gemeindestraße Lange Brede bis zur östlichen Grenze der Lippinghauser
Straße.
D. Im Westen:
Ausgehend von dem unter Buchst. C genannten Endpunkt in nördliche Richtung die
Gemeindestraße Lange Brede überquerend entlang der östlichen Grenze der
Lippinghauser Straße bis zu dem unter Buchst. A genannten Ausgangspunkt.
Die
Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes sind in dem nachstehenden
Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die
genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus der Festsetzung des Bebauungsplanes
nach § 9 Abs. 7 BauGB hervor.

Dieser
Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
II. Für
diesen Bebauungsplan soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in
einem öffentlichen Anhörungstermin am
Dienstag, dem 18.09.2001 um 18.00 Uhr
im großen Fraktionsraum -Zimmer 101-
des Rathauses der Gemeinde
Hiddenhausen,
Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen,
erfolgen.
Im diesem
Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht
Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin
können die Planunterlagen bis einschließlich 18.10.2001 während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Planungsamt,
Zimmer 20, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Vorschläge bzw. Anregungen zu
den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift
erklärt werden.
Hiddenhausen,
den 05.09.2001
Veröffentlicht
am 11.09.2001
gez. Korfsmeier