Gemeinde Hiddenhausen

-Der Bürgermeister-

Öffentliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplan Nr. Sc 12 „Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Mellies-Straße zwischen Lippinghauser Straße und Feldstraße“: Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

 

I. Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 28.05.2001 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108), den Bebauungsplan Nr. Sc 12 „Wohngebiet beiderseits der Wilhelm-Mellies-Straße zwischen Lippinghauser Straße und Feldstraße“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

A. Im Norden:            Beginnend an dem südwestlichen Grenzpunkt des Grundstücks Herrendienstweg 70 (Gemarkung Schweicheln-Bermbeck Flur 10 Flurstück 172/61), von dort in östliche Richtung entlang der südlichen Grenze des vorgenannten Grundstückes bis zur westlichen Grenze der Feldstraße.


B. Im Osten:                 Ausgehend von dem unter Buchst. A genannten Endpunkt in südliche Richtung entlang der westlichen Grenze der Feldstraße und in gerader Verlängerung dieser westlichen Grenze die Feldstraße überquerend bis zur südlichen Grenze der Gemeindestraße „Lange Brede“.


C. Im Süden:                 Ausgehend von dem unter Buchst. B genannten Endpunkt in westliche Richtung entlang der südlichen Grenze der Gemeindestraße „Lange Brede“ bis zur östlichen Grenze der Lippinghauser Straße.


D. Im Westen:            Ausgehend von dem unter Buchst. C genannten Endpunkt in nördliche Richtung die Gemeindestraße „Lange Brede“ überquerend entlang der östlichen Grenze der Lippinghauser Straße bis zu dem unter Buchst. A genannten Ausgangspunkt.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Die genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 7 BauGB hervor.

 

 sc12.jpg (175224 Byte)

 

Dieser Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

 

II. Für diesen Bebauungsplan soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in einem öffentlichen Anhörungstermin am

 

Dienstag, dem 18.09.2001 um 18.00 Uhr

im großen Fraktionsraum -Zimmer 101-

des Rathauses der Gemeinde Hiddenhausen,

Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen,

 

erfolgen.

 

Im diesem Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin können die Planunterlagen bis einschließlich 18.10.2001 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Planungsamt, Zimmer 20, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Vorschläge bzw. Anregungen zu den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.

 

Hiddenhausen, den 05.09.2001

Veröffentlicht am 11.09.2001                                                  gez. Korfsmeier