Gemeinde Hiddenhausen

-Der Bürgermeister-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. Ei 2 „Am Rottkamp“

 

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 24.08.1998 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108), die Beschlüsse vom 04.06.1971 zur Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes und vom 02.04.1981 zur Neufestsetzung des Gebietes dieses Bebauungsplanes mit folgender Abgrenzung des Plangebietes:

Im Norden:            In einer Tiefe von ca. 30,00 m nördlich des Siedlerweges parallel verlaufend vom Flurstück 71 bis zur Brandhorststraße.

 

Im Osten:            Von der westlichen Begrenzungslinie eines Teilstückes der Brandhorststraße (Flur 5 Flurstück 98).

 

Im Süden:            Von der westlichen Begrenzungslinie eines Teilstückes der Brandhorststraße (Flur 5 Flurstück 98) und einem Teilstück der L 782 (Löhner Straße) bis in Höhe des Flurstückes 48 aus Flur 6 (Kurze Straße).

 

Im Westen:            Von der westlichen Begrenzungslinie der Gemeindestraße „Kurze Straße“ (Flur 6 Flurstück 48), von der westlichen Begrenzungslinie der Einigkeitstrasse (Flur 6 Flurstück 322 und Flur 5 Flurstück 100) und von der westlichen Begrenzungslinie der Breslauer Straße (Flur 5 Flurstück 120).

 

aufzuheben.

Die räumliche Abgrenzung des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

 

Ei2.jpg (358090 Byte) 

Dieser Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

 

 

Hiddenhausen, den 29.08.2001

Veröffentlicht am 30.08.2001                                                  gez.  Korfsmeier