-Der
Bürgermeister-
Aufhebung
der Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Nr. Ei 2 Am Rottkamp
Die Gemeinde
Hiddenhausen hat am 24.08.1998 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108), die Beschlüsse vom
04.06.1971 zur Aufstellung des o.a. Bebauungsplanes und vom 02.04.1981 zur Neufestsetzung
des Gebietes dieses Bebauungsplanes mit folgender Abgrenzung des Plangebietes:
Im Norden:
In einer Tiefe von ca. 30,00 m nördlich des Siedlerweges parallel verlaufend vom
Flurstück 71 bis zur Brandhorststraße.
Im Osten:
Von der westlichen Begrenzungslinie eines Teilstückes der Brandhorststraße (Flur
5 Flurstück 98).
Im Süden:
Von der westlichen Begrenzungslinie eines Teilstückes der Brandhorststraße (Flur
5 Flurstück 98) und einem Teilstück der L 782 (Löhner Straße) bis in Höhe des
Flurstückes 48 aus Flur 6 (Kurze Straße).
Im Westen:
Von der westlichen Begrenzungslinie der Gemeindestraße Kurze Straße
(Flur 6 Flurstück 48), von der westlichen Begrenzungslinie der Einigkeitstrasse (Flur 6
Flurstück 322 und Flur 5 Flurstück 100) und von der westlichen Begrenzungslinie der
Breslauer Straße (Flur 5 Flurstück 120).
aufzuheben.
Die räumliche
Abgrenzung des Plangebietes ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene
schwarze Linie gekennzeichnet.
Dieser Beschluss
wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
Hiddenhausen, den
29.08.2001
Veröffentlicht am
30.08.2001
gez. Korfsmeier