Bebauungsplan
Nr. Ei 10 Wohngebiet zwischen Siedlerweg, Oppelner Straße, Grüner Weg und
Breslauer Straße: Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des
Baugesetzbuches
I. Die
Gemeinde Hiddenhausen hat am 21.08.2000 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.121.997 (BGBl. I S. 3108), den Bebauungsplan
Nr. Ei 10 Wohngebiet zwischen Siedlerweg, Oppelner Straße, Grüner Weg, und
Breslauer Straße aufzustellen.
Das
Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
A. Im
Norden: Beginnend an dem am Siedlerweg gelegenen nordwestlichen Grenzpunkt des
Grundstückes Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstück 290, von dort in östliche Richtung
entlang der südlichen Grenze des Siedlerweges bis zur östlichen Grenze des Grundstückes
Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstück 290.
B. Im
Osten: Ausgehend von dem unter Buchstabe A genannten Endpunkt in südliche Richtung
entlang der westlichen Grenzen der Grundstücke Siedlerweg 58, Oppelner Straße 9, 7, 5, 3
1a und 1 (Gemarkung Eilshausen Flur 9 Flurstücke 503, 502, 266, 267, 268, 269, 486 und
487) bis zum südöstlichen Grenzpunkt des Grundstückes Gemarkung Eilshausen Flur 5
Flurstück 290 am Grünen Weg.
C. Im
Süden: Ausgehend von dem unter Buchstabe B genannten Endpunkt in westliche Richtung
entlang der nördlichen Grenze der Gemeindestraße Grüner Weg bis zum
südwestlichen Grenzpunkt des vorgenannten Grundstückes.
D. Im
Westen: Ausgehend von dem unter Buchstabe C genannten Endpunkt in nördliche Richtung
entlang der östlichen Grenzen der Grundstücke Breslauer Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14,
16 und Siedlerweg 38 (Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstücke 299, 298, 297, 296, 295,
294, 293, 292 und 291) bis zu dem unter Buchstabe A genannten Ausgangspunkt.
Die
Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes sind in dem nachstehenden
Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.
Die
genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus der Festsetzung des Bebauungsplanes
nach § 9 Abs. 7 BauGB hervor.

Dieser
Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.
II. Für
diesen Bebauungsplan soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in
einem öffentlichen Anhörungstermin am
Donnerstag, dem 13.09.2001 um 19.00 Uhr
im großen Fraktionsraum -Zimmer 101-
des Rathauses der Gemeinde
Hiddenhausen,
Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen,
erfolgen.
Im diesem
Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht
Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin
können die Planunterlagen bis einschließlich 12.10.2001 während der Dienststunden im
Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Planungsamt,
Zimmer 20, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Vorschläge bzw. Anregungen zu
den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift
erklärt werden.
Hiddenhausen,
den 29.08.2001
Veröffentlicht
am 30.08.2001
gez. Korfsmeier