Bebauungsplan Nr. Ei 10 „Wohngebiet zwischen Siedlerweg, Oppelner Straße, Grüner Weg und Breslauer Straße“: Aufstellungsbeschluss und Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches

 

I. Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 21.08.2000 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.121.997 (BGBl. I S. 3108), den Bebauungsplan Nr. Ei 10 „Wohngebiet zwischen Siedlerweg, Oppelner Straße, Grüner Weg, und Breslauer Straße“ aufzustellen.

 

Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

 

A. Im Norden: Beginnend an dem am Siedlerweg gelegenen nordwestlichen Grenzpunkt des Grundstückes Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstück 290, von dort in östliche Richtung entlang der südlichen Grenze des Siedlerweges bis zur östlichen Grenze des Grundstückes Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstück 290.

 

B. Im Osten: Ausgehend von dem unter Buchstabe A genannten Endpunkt in südliche Richtung entlang der westlichen Grenzen der Grundstücke Siedlerweg 58, Oppelner Straße 9, 7, 5, 3 1a und 1 (Gemarkung Eilshausen Flur 9 Flurstücke 503, 502, 266, 267, 268, 269, 486 und 487) bis zum südöstlichen Grenzpunkt des Grundstückes Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstück 290 am Grünen Weg.

 

C. Im Süden: Ausgehend von dem unter Buchstabe B genannten Endpunkt in westliche Richtung entlang der nördlichen Grenze der Gemeindestraße „Grüner Weg“ bis zum südwestlichen Grenzpunkt des vorgenannten Grundstückes.

 

D. Im Westen: Ausgehend von dem unter Buchstabe C genannten Endpunkt in nördliche Richtung entlang der östlichen Grenzen der Grundstücke Breslauer Straße 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14, 16 und Siedlerweg 38 (Gemarkung Eilshausen Flur 5 Flurstücke 299, 298, 297, 296, 295, 294, 293, 292 und 291) bis zu dem unter Buchstabe A genannten Ausgangspunkt.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches dieses Planes sind in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

Die genauen Grenzen des Plangebietes gehen verbindlich aus der Festsetzung des Bebauungsplanes nach § 9 Abs. 7 BauGB hervor.

 

 

 

Dieser Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

 

II. Für diesen Bebauungsplan soll die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in einem öffentlichen Anhörungstermin am

 

Donnerstag, dem 13.09.2001 um 19.00 Uhr

im großen Fraktionsraum -Zimmer 101-

des Rathauses der Gemeinde Hiddenhausen,

Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen,

 

erfolgen.

 

Im diesem Anhörungstermin werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Es besteht Gelegenheit, die Planungsabsichten zu erörtern. Im Anschluss an den vorgenannten Termin können die Planunterlagen bis einschließlich 12.10.2001 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, Planungsamt, Zimmer 20, eingesehen werden. In diesem Zeitraum können Vorschläge bzw. Anregungen zu den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden.

 

Hiddenhausen, den 29.08.2001

Veröffentlicht am 30.08.2001                                                     gez.  Korfsmeier