Gemeinde Hiddenhausen

-Der Bürgermeister-

 

Öffentliche Bekanntmachung

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. Sc 7 „Herrendienstweg“

 

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 04.12.2000 beschlossen, nach § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S. 3108), den Beschluss vom 07.03.1974 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. Sc 7 „Herrendienstweg“ mit folgender Abgrenzung des Plangebietes:

 

A. Im Norden:        Von der südlichen und westlichen Begrenzung der Gemeindestraße „Am Drossenhain“, von der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 355 und 291 (Waldgrundstücke) aus Flur 7 und von der südlichen Begrenzung der Gemeindestraße „Am Voßbrink“.

 

B. Im Osten:          Von der westlichen Begrenzung der Gemeindestraße „Am Kartel“, von der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 350, 351, 304 und 305 aus Flur 7 und von der östlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 279, 280, 395, 396, 156/74, 324, 284, 79/5, 79/3 und 320 aus Flur 7.

 

C. Im Süden:         Von der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 320 und 321 aus Flur 7 und von der südlichen Begrenzungslinie der Flurstücke 404, 405, 316/119, 336/119, 337/119 und 239/119 aus Flur 8.

 

D. Im Westen:       Von der westlichen Begrenzungslinie des Flurstückes 239/119 aus Flur 8, von der westlichen Begrenzung der Friedrich-Ebert-Straße und von der westlichen Begrenzungslinie des Flurstückes 226/94 aus Flur 7.

aufzuheben.

 

Die räumliche Abgrenzung des Plangebietes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

OB_homburg1.jpg (113890 Byte)

 

Dieser Beschluss wird nach § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

 

Hiddenhausen, den 28.0.01

Veröffentlicht am 28.08.01                     gez. Korfsmeier