-Der Bürgermeister-
Aufstellung
einer Ergänzungssatzung für den Bereich westlich der Gemeindestraße Am
Voßbrink im Gemeindeteil Schweicheln-Bermbeck
Die Gemeinde
Hiddenhausen hat am 28.05.2001 beschlossen, aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Wesfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV NW S. 124), in Verbindung mit
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I
S.3108), eine Ergänzungssatzung für den Bereich westlich der Gemeindestraße Am
Voßbrink im Gemeindeteil Schweicheln-Bermbeck zu erlassen. Der vorgenannte
Satzungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze
Linie gekennzeichnet.

Durch diese Satzung
soll eine westlich der Gemeindestraße Am Voßbrink gelegene
Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Die
Einbeziehung der Außenbereichsfläche in den Innenbereich erfolgt mit dem Ziel, im
Satzungsgebiet Wohnnutzung im Sinne eines reinen Wohngebietes zuzulassen. Weitere
Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Satzung.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung
für den Bereich westlich der Gemeindestraße Am Voßbrink einschließlich der
Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
10.09.2001 bis 10.10.2001 einschließlich
im Rathaus der Gemeinde
Hiddenhausen, Planungsamt, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, im Erdgeschoß, Zimmer
20, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis
16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00
Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht
öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur
Niederschrift vorgebracht werden.
Hiddenhausen, den
28.08.2001
Veröffentlicht am
28.08.2001
gez. Korfsmeier