Gemeinde Hiddenhausen

-Der Bürgermeister-

 

Öffentliche Bekanntmachung

 

Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Bereich westlich der Gemeindestraße „Am Voßbrink“ im Gemeindeteil Schweicheln-Bermbeck

 

Die Gemeinde Hiddenhausen hat am 28.05.2001 beschlossen, aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Wesfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.03.1996 (GV NW S. 124), in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1997 (BGBl. I S.3108), eine Ergänzungssatzung für den Bereich westlich der Gemeindestraße „Am Voßbrink“ im Gemeindeteil Schweicheln-Bermbeck zu erlassen. Der vorgenannte Satzungsbereich ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine unterbrochene schwarze Linie gekennzeichnet.

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Durch diese Satzung soll eine westlich der Gemeindestraße „Am Voßbrink“ gelegene Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden. Die Einbeziehung der Außenbereichsfläche in den Innenbereich erfolgt mit dem Ziel, im Satzungsgebiet Wohnnutzung im Sinne eines reinen Wohngebietes zuzulassen. Weitere Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus der Satzung.

 

Öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes

Der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich westlich der Gemeindestraße „Am Voßbrink“ einschließlich der Begründung liegt nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

10.09.2001 bis 10.10.2001 einschließlich

im Rathaus der Gemeinde Hiddenhausen, Planungsamt, Rathausstraße 1, 32120 Hiddenhausen, im Erdgeschoß, Zimmer 20, während der Dienststunden (montags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr) für jeden zur Einsicht öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Hiddenhausen, den 28.08.2001

Veröffentlicht am 28.08.2001                                                                 gez. Korfsmeier